“Es gibt wichtigere Dinge als den Neumarkt….”

BOB Positionsabend am 2.9.2016

“Es gibt wichtigere Dinge als den Neumarkt….”

Vieles was am Neumarkt falsch laufe, laufe auch im restlichen Osnabrück falsch: Die Nichtbeachtung teuer bezahlter Studien durch die Politiker des Rates, das Eigenleben der Verwaltung, die Verfolgung teurer Prestigeobjekte wie Stadtbahn oder O-Busse trotz Haushaltssperre, die ideologisch bedingte Verknappung bestehenden Verkaufsraumes in Zeiten gestiegener individuelle Mobilität – so leitet Dr. St. Grüner den BOB Positionsabend ein und verwies hier auf die Alternativkonzepte durch den Bund Osnabrücker Bürger.
Als Hauptredner brillierte Professor jur. Koch als ausgewiesener Experte für Kommunalrecht und sparte nicht mit Kritik an der derzeitigen Politik in Osnabrück: „Es gäbe wichtigere Dinge als den Neumarkt in der Kommunalpolitik begann Prof. Koch – allerdings habe die Kommunalpolitik in Osnabrück jetzt den Neumarkt zum Thema Nummer eins gemacht. Dies bezog er vor allem auf die Querelen um die Einziehungsbemühungen der Regenbogenfraktion, die eine bevorrechtigte Durchgangsstraße in eine Fußgängerzone umwidmen möchte. Prof Koch schloss sich den planungsrechtlichen Bedenken des Oberbürgermeisters an und äußerte Unverständnis für die Entscheidung der Kommunalaufsicht, welche eine dezidierte Begründung, wie man die bauplanungsrechtlichen bzw. straßenrechtlichen Hürden in Einklang bringen könne, vermissen lies.

Wenn die neue Ratsmehrheit für eine Sperrung sei, dann sei es halt so – dies müsse man akzeptieren. Dennoch deutete er zwei Möglichkeiten an, wie man hiergegen vorgehen könne. Den Klageweg mit Prüfung, ob beim Vorgehen das öffentliche Wohl berücksichtigt worden sei – dies umschließe ausdrücklich nicht Investoreninteressen – oder ein Bürgerbegehren, welches allerdings hohe Hürden mit sich bringen würde.

Ein weitere Kritikpunkt des Vortrages war das Eigenleben der Aktiengesellschaft Stadtwerke Osnabrück, welche dem Aktienrecht und nicht dem Kommunalrecht unterworfen ist. Bei solchen Konstrukten beginne schnell ein unerwünschtes Eigenleben, das die Primäraufgabe des ÖPNV in den Hintergrund treten lasse und dann zu solchen Auswüchsen wie einer Kartbahn zur Gewinnmaximierung führen könne.“

 
Professor jur. Koch ist außerplanmäßiger Professor für Öffentliches Recht an der Univ. Osnabrück und Rechtsanwalt.
Er war lange an der Universität Osnabrück am Institut für Kommunalrecht (Direktor: Professor Dr. Ipsen) tätig.
Sein Schwerpunkt war dort das Kommunalrecht und daneben das Wahl- bzw. Parteienrecht; auch gegenwärtig ist die Beratung und Vertretung von Kommunen einer seiner Arbeitsschwerpunkte. Er ist MIMG_7446itautor u.a. von Kommentaren zum Grundgesetz, zur Nds. Kommunalverfassung und zum Parteiengesetz. 
 
Wir bedanken uns ausdrücklich bei Ihm für den gelungenen Abend!