Schon wieder die Stadtwerke……

Wieder die Stadtwerke Aktiengesellschaft – es war doch von vornherein klar, dass sich kein Betrieber für ein zweifelhaftes Projekt findet, der dann auch noch 50.000 Euro hinblättert. Nach § 136 NKomVG heißt es, dass Kommunen sich wirtschaftlich nur betätigen dürfen, wenn u. a. “der öffentliche Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.” BOB bleibt dabei: Die Stadtwerke sollten dem Kommunalwahlrecht und nicht dem Aktienrecht unterliegen, so dass solche unsinnigen Projekte unterbunden werden. Die originäre Aufgabe der Stadtwerke sollte ein kundengerechter – vielleicht auch mal defizitär gefahrener – attraktiver Nahverkehr sein und keine zweifelhaften Projekte wie diese Kartbahn. Zwar ist der Aufsichtsrat durch Mitglieder der Stadt besetzt, aber blicken die wirklich bei den 50 Beteiligungen des Konzerns Stadtwerke durch ? Bei diesen 50 Beteiligungen hat der Aufsichtsrat übrigens kein Vetorecht. http://www.noz.de/…/stadtwerke-osnabrueck-steuern-e-kartbah…