Veruntreuung von Fraktionsgeldern ? Regenbogler erstellen Gegengutachten bei den Investoranwälten

Ein Fall für den Bund der Steuerzahler oder den Bundesrechnungshof ?

Laut Kommunalverfassung sind solche Gutachten eher als überflüssig zu betrachten, da die Fraktionen als Teil der echten Verwaltung nicht eine Gegen-Verwaltung aufbauen dürfen. Das eigene Rechtsamt hat seine Bedenken offengelegt –  darf dies in einer eigenartigen Hybris der Regenbogler einfach so ausgehebelt werden ?

Bild könnte enthalten: Text

Juristische Kommentatoren haben sich da positioniert: Im Gegensatz zum Bundestag oder einem Landesparlament ist der Stadtrat in Osnabrück Teil der Verwaltung, er kann also nicht mit einem Gefälligkeitsgutachten der Anwälte des Centerinvestors eine “Gegenverwaltung” gegen das Rechtsamt der Stadt Osnabrück eröffnen…und dies mit Steuergeldern, die eigentlich zur Fraktionsarbeit selbst gedacht sind.

Der BOB erspart der Stadt übrigens seit fast 10 Monaten fast 1000 € ein, da wir die Zuschüsse für eine Sekretärinnenstelle für überflüssig halten. Die Regenbogler scheinen das anders zu sehen……

https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/902116/regenbogenkoalition-weist-kritik-an-neumarkt-gutachten-zurueck