Dürfen Investoreninteressen über das Allgemeinwohl und die Gesundheit der Bürger gestellt werden ?
BOB gibt heute die Klage von Wallanwohnern gegen die Neumarktschließung bekannt !
Mehrheitsentscheidungen in Demokratien gilt es zu beachten – Gerichte dürfen nicht die Fortsetzung von Politik mit anderen Mitteln sein. Sollten jedoch erhebliche Zweifel an der Art des Zustandekommens der Entscheidungen sowie an den Folgen für das Allgemeinwohl bestehen, ist es legitim, Rechtsmittel ein zu legen, um ein höheres Rechtsgut zu verteidigen.
Politische Parteien wie hier die SPD, Grüne, FDP, Linke, Piraten/UWG („Regenbogenfraktion“) dürfen im Rahmen städtebaulicher Entwicklungen Investoreninteressen vertreten. Dürfen diese Interessen jedoch über die Interessen der direkten Anwohner gestellt werden ? Wir halten in der Abwägung Allgemeinwohl zu wirtschaftlichen Interessen die Gesundheit der Wallanwohner und Anlieger-Wohnstraßen für schützenswerter, da diese durch die Neumarktsperrung in erheblichen Maße durch die verkehrliche Verschiebungen und Immissionen betroffen sind.
Die Regenbogenfraktion ist – anders als ein Landtag oder ein Parlament – selbst Teil der Verwaltung der Stadt Osnabrück. Sie kann nicht mit Geldern der Stadt ein Gutachten gegen das eigene Rechtsamt erstellen lassen – schon gar nicht über die Juristen des Centerinvestor selbst. Sie sollte auch nicht den Investoren Vorteile und weiträumige Rechte einräumen, die jedem anderen Bürger der Stadt versagt werden würden. Die politische Bewilligung, z.B. den Keller eines Investors unter eine öffentliche Straße zu vergrößern, würde jedem Osnabrücker aus leicht vorhersagbaren Gründen (Haftung) verwehrt bleiben. Auch die Tatsache, dass dieser Investor 2016 aktive Wahlkampfhilfe für die Befürworter einer Neumarktsperrung betrieben hat, ist nicht geeignet, mehr Vertrauen der Bürger in eine ausgewogene Risikoabwägung der Sperrung Befürworter zu vermitteln.
Im Gegensatz zu denen, die 2016 eine Fußgängerzone mit Wohlfühlcharakter versprachen und jetzt eine normale Straße mit dem Verbotsschild 250 (Durchfahrt verboten für den MIV) am Neumarkt beschlossen haben, stehen wir zu unserem Wort:
Keine Neumarktschließung – v. a. nicht ohne sinnvolle verkehrliche Alternativen !
Die Kläger erhalten unsere Unterstützung im Klageverfahren, für welches sich als Rechtsbeistand der renommierte Verwaltungsjurist Herr Prof. Dr. jur. Koch zur Verfügung gestellt hat. Dieser hat festgestellt, dass mit der Neumarktsperrung die „Regenbogler“ ein Fahrverbot für den Wall zwingend in Kauf nehmen würden. Dieses wird aber der Öffentlichkeit verschwiegen. Ohne Fahrverbot kann die notwendige Entlastung, die auch die Kommunalaufsicht gefordert hat, nicht bewerkstelligt werden. Nur ohne Neumarktsperrung kann es noch Alternativen zu einem Fahrverbot geben.
Zwei weitere erwähnenswerte Fakten: Eine „Teileinziehung für den motorisierten Individualverkehr“ am Neumarktes führt nicht automatisch dazu, dass die Steine des Anstoßes (Kachelhaus und ehemaliges Wöhrl-Gebäude) von der Bildfläche verschwinden. Hier ist eine Normenkontrollklage anhängig, die schlechtesten Falls bis 2022 andauern kann.
Auf dem Neumarkt fahren zur Zeit fast doppelt so viele Busse, wie auf der Johannisstrasse – Keine „Fußgängerzone“ bedeutet, dass die Busse weiterhin Alt- und Neustadt trennen werden und die Fußgänger auf dem Neumarkt schlechter gestellt sind, als auf der als Fußgängerzone ausgewiesenen Johannisstrasse. Die positiven Aspekte der Neumarktschließung sind somit nach der Wahl auf ein Minimum geschrumpft.
Die „Regenbogler“ wollen erst den Neumarkt schließen und sich dann um die Konsequenzen kümmern – wie die Verwaltung der Stadt Osnabrück halten auch wir eine andere Vorgehensweise für richtiger: Erst müssen verkehrliche Alternativen für PKW und Busse da sein, bevor diese wichtige Ost-Westtangente geschlossen werden kann. Dieses wurde bereits 2010 im Masterplan Mobilität und 2015 von TSC bestätigt: Es ist nachvollziehbar, dass angesichts der Größe des Wallrings auf diese verkehrliche Querverbindung nicht verzichtet werden kann. (Gutachten Prof. Ackers)
Wir bitten im Kampf gegen die Neumarktsperrung um Unterstützung und Spenden: Der Rechtsstreit wird in einem höheren vier bis fünfstelligen Bereich liegen: Wir freuen uns über jede Spende, die wir zum Nutzen der Mehrheit Osnabrücker Bürger einsetzen werden!
Ab einem Betrag von € 130,00 stellen wir gerne eine Spendenquittung aus, Beträge darunter werden automatisch als Spende vom Finanzamt akzeptiert !
Spenden auf unser Konto: Stichwort “Klage Neumarktsperrung”
BOB – Bund Osnabrücker Bürger
Sparkasse Osnabrück
IBAN: DE98 2655 0105 1551 7292 52
BIC: NOLADE22XXX
Mehr Bürgernutzen, weniger Ideologie !
BOB im September 2017