BOB legt Beschwerde ein – am Neumarkt ist noch alles “offen”

Rechtfertigen die Investoreninteressen oder eine eher ideologisch orientierte Verkehrspolitik eine Verlagerung des Verkehrs auf den ohnehin überlasteten Wall und die Anliegerwohnstraßen?

Wir denken weiterhin Nein !

Wir denken auch weiterhin, dass Stickoxide nicht verschwinden, indem man diese vom Neumarkt (wo fast keiner wohnt) auf den Wall und dessen Bewohner verschiebt.

Die Regenbogenkoalition hat sich gegen die Empfehlung der Verwaltung und des eigenen Rechtsamtes der Stadt Osnabrück entschlossen, den Neumarkt zu schließen, ohne vorher die Auswirkungen für den Wall, die Anliegerwohnstrassen und die Innenstadt ausreichend zu prüfen und ohne vorher etwas gegen die dann als sicher geltende Mehrbelastung dieser Straßenzüge zu tun. Dies geschah trotz des TSC Gutachtens von 2015 und des Masterplans Mobilität (2010), in welchem man zu dem Schluss kam, das auf Grund der Größe des Wallringes nicht auf die kurze aber wichtige Ostwestachse Neumarkt verzichtet werden kann und eine Neumarktsperrung ohne Alternativen kaum einen Sinn macht.

Auch beim Thema Tempo 30 nimmt die Regenbogenkoalition die Wallbewohner und die Innenstadt erneut als Versuchskaninchen, obwohl sich viele Städte und Gemeinden bei diesem Thema wieder zurückgezogen haben. Das Fundamentaldiagram des Verkehrsflusses ( 1. Semester Stadtplanung ) zeigt, dass bei Tempo 30 mit ca. 40 Prozent weniger Kapazität als bei Tempo 50 zu rechnen ist. Eine Studie des LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden W.) belegt bei Tempo 30 eine Verschlechterung der Emissions- und Kraftstoffverbrauchssituation, eine Studie der TCS beiderBasel kommt zum Schluss, dass nicht nur der Benzinverbrauch bei der Herabsetzung von Tempo 50 auf Tempo 30 um 20 Prozent zunimmt, sondern das auch die Lärmziele häufig nicht erreicht werden. Die Messungen, welche die Tempo-30-Befürworter bisher herangezogen haben, sind bei konstanter Fahrt erfolgt und haben dementsprechend zu optimistischen Resultaten geführt – auch das Argument des kürzen Bremsweges verfängt hier nicht, da es sich hier nicht um eine physikalische Laborkonstante, sondern um einen dynamischen innerstädtischen Verkehrsfluss handelt.

Durch Tempo 30 auf den Hauptverkehrsadern des innerstädtischen Straßennetzes erhöhen sich die Reisezeiten erheblich, insbesondere zu verkehrsarmen Zeiten wie am Wochenende, Feiertags oder auch nachts. Dadurch verliert die Innenstadt nicht nur an Attraktivität, sondern auch eine signifikante Zunahme der Verkehrsbelastung in angrenzenden Wohngebieten wäre nur eine unerwünschte Folge.

Wenn vom Stadtbaurat bis zu 20.000€ für die Sperrung von 500 Meter Martinistrasse für “Osnabrück hat Autofrei” verlangt werden, warum wurden nicht vorher Verkehrssimulationen zu Tempo 30 durchgeführt ? Bereits überlastete Hautverkehrsstrassen einem drohenden Verkehrsinfarkt auszuliefern, widerspricht jeder verkehrsplanerischen Vernunft.

Warum wurde der Tempo 30 Versuch am Petersburgerwall wieder eingestellt ? Bleibt nur zu hoffen, dass diesmal keine Bäume wie an der Bramscherstrasse oder am Neumarkt gefällt werden müssen, um grünliche Ökophantasien durchzusetzen. Es macht keinen Sinn, bestehenden Verkehrsraum zu reduzieren und dann den drohenden Verkehrskollaps und eine verminderte Attraktivität der Innenstadt zu beklagen.

Wir lehnen – wie die vielen anderen Osnabrücker, die uns bis hierhin unterstützt haben, eine rein ideologische Verkehrspolitik weiter ab und denken ebenso, dass der Rat nicht die Investoreninteressen oder eine ideologische Verkehrspolitik, sondern die Interessen des eigentlichen Souvereign, nämlich der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, als Maßstab nehmen sollte.

Leider wurde unser Antrag im Eilverfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Wir erinnern uns: Da die Regenbogler schon einmal vor einem Verwaltungsgericht gescheitert sind und jetzt Fakten schaffen wollten, haben sie die Sperrung zur sofortigen Vollziehung angesetzt – wir haben dagegen Widerspruch eingelegt – nur dies ist jetzt abgewiesen worden, auch wenn im Osnabrücker Printmedium ein anderer Eindruck erweckt worden ist. Leider ist diese Entscheidung über das Eilverfahren hinaus von Bedeutung, da das Verwaltungsgericht zur Begründung im Wesentlichen auf das Fehlen einer Antrags-/ Klagebefugnis im Hauptsacheverfahren verweist. Wir halten die Position des Verwaltungsgericht für unverständlich, denn sie bedeutet, das sogenannte Umweltverbände wie z.B. der ökokommerzielle Verein die „Deutsche Umwelthilfe“ gegen die (zusätzlichen) Schadstoffbelastungen auf dem Wallring vorgehen können, nicht aber die hiervon unmittelbar betroffenen Anwohner. Diese Konsequenz ist mit dem (verfassungsrechtlichen) Vorrang des Individualrechtsschutzes nur schwer unvereinbar !

Wir werden deswegen diesen Weg weiter begehen, denn dies sind wir unseren Wählerinnen und Wählern schuldig. Wir unterstützen weiterhin unsere sechs Kläger und haben deshalb Beschwerde vor dem OVG Lüneburg eingelegen lassen.

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