Neumarktaufmacher

Auch wenn es Michael Hagedorn ( Ratsgrüne ) ungern hört: Ein Stadtrat ist Teil der Verwaltung und wie jede Behörde an geltendes Recht gebunden: Ein Gefälligkeitsgutachten durch die Kanzlei eines Investors kann nicht dazu dienen, sich gegen die eigene Verwaltung, gegen das eigene Rechtsamt, gegen den Oberbürgermeister und gegen viele Bürgerinnen und Bürger Osnabrücks zu wenden. Wenn die Politik die Grundrechte des Einzelnen ( hier Schutzgut Mensch ) verletzt, müssen es wohl die Gerichte richten. Wer hat jetzt wirklich versagt lieber Michael Hagedorn, lieber Frank Henning? “Häme” ist unsere Sache nicht – nur Entsetzen über eine rein ideologische Verkehrspolitik, die leichtfertig mit der Gesundheit der Bürger spielt und über eure Bereitschaft, Investoreninteressen über die der Bürgerinnen und Bürger zu stellen.

Das ständige Anbiedern der Osnabrücker SPD an die zumeist an der Lebenswirklichkeit vieler Bürger vorbeizielende Verbote- und Erziehungspolitik der Osnabrücker Grünen ist somit erneut vor Gericht gescheitert.

noz.de

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