OVG Lüneburg gibt der BOB-Beschwerde gegen die sofortige Vollziehung der Neumarktsperrung Recht – Stadt muss den Neumarkt wieder öffnen!

Dieser große Erfolg für den Bund Osnabrücker Bürger wäre ohne die Hilfe der Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger nicht möglich gewesen.

Wir bleiben dabei: Ein Gefälligkeitsgutachten des Anwalts des Investors kann für die Regenbogenkoalition nicht als Legitimation dienen, sich gegen das eigene Rechtsamt, den Oberbürgermeister und gegen die Mehrheit der Osnabrücker Bürger zu stellen.

Den Neumarkt erst zu schließen und sich erst dann Gedanken über die gesundheitlichen Folgen der Wallanwohner und Anliegerwohnstrassen zu machen, ist nicht nur grob fahrlässig sondern verantwortungslos und weder mit den Centerinvestorinteressen, noch mit ideologisch-ökologischem Gedankengut zu rechtfertigen.

Das OVG Lüneburg hat somit richtigerweise die aufschiebende Wirkung unserer Klage wieder hergestellt und festgestellt, dass die Regenbogenkoalition eklatant gegen geltendes Recht verstoßen hat und der Neumarkt bis zur abschließenden Entscheidung der Klageverfahren geöffnet bleiben muss.

Zu Recht sieht das OVG die von der Neumarktsperrung betroffenen Wallanwohner und Anliegerwohnstrassen als klageberechtigt an, da diese die gravierenden Folgen der Neumarktsperrung (zusätzliche Lärm- und Abgasbelästigung) unverschuldet ertragen müssten und spricht hier von einer Grundrechtsverletzung.
Ein überwiegend öffentliches Interesse an einer sofortigen Vollziehung der Neumarktsperrung sei laut OVG nicht gegeben. BOB sieht daher gute Chancen, dass die Argumentation des OVG`s auch auf die eigentlichen Klageverfahren Einfluss nehmen und der Neumarkt dauerhaft für den Verkehr geöffnet bleibt.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten jetzt von der weiteren Planung zur Umgestaltung des Neumarkts, dass nur Baumaßnahmen begonnen werden, die auf rechtlich sicheren Entscheidungen basieren und nicht wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, der zweite Schritt vor dem ersten getan wird.

Auch die Bauvorhaben des Baulos 2 und die Zukunft des ehemaligen Wöhrl-Gebäudes müssten in eine Gesamtplanung einfließen und nicht in einzelnen Stückwerken, um zu verhindern, dass bereits umgesetzte Baumaßnahmen schon nach kurzer Zeit wieder auf Kosten des Steuerzahlers geändert werden müssen.

Für den Bund Osnabrücker Bürger ist ebenso klar: Keine Fahrverbote für Diesel! Statt die Eigentümer von Diesel-PKW´s zu bestrafen müssen hier die Autokonzerne zur Verantwortung gezogen werden. Die Maßnahmen, die von der Verwaltung zur Einhaltung des Luftreinhalteplans vorgestellt wurden, seien präzise abzuwägen, eine Verflüssigung des Verkehrs durch intelligente Steuerung ist dringenst geboten. Die Position des Stadtbaurates und großer Teile der Regenbogenkoalition, durch Verringerung des Verkehrsraums für den motorisierten Verkehr Staus zu provozieren und den ÖPNV damit zu bevorteilen, ist untragbar!