Luftreinhalteplan: BOB fordert Standortüberprüfung der Messstationen

„Drohende Dieselfahrverbote können kurzfristig nur durch eine Überprüfung der Standorte der Messstationen abgewendet werden“, so das hinzugewählte BOB-Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, Dr. Steffen Grüner.

Die Messstation am Schlosswall befinde sich direkt am Fahrbahnrand, der gesetzlich zulässige Abstandswert zur Fahrbahn könne hier nicht ausgeschöpft werden. Außerdem stehe der überschrittene Stickoxidwert hier im direkten Zusammenhang mit den Neumarktsperrungen und der angrenzenden dichten Häuserschlucht und dem stadtbekannten mangelhaften Baustellenmanagement, welches den Wallverkehr ständig zum erliegen bringt und für unnötig erhöhte Emissionswerte mitverantwortlich ist. Am Neumarkt wiederum seien die Busse die Hauptverursacher der Grenzwertüberschreitungen. Bei den für MIV gesperrten Neumarkt lag der Wert bei 39,6 mg, bei offenen Neumarkt für Busse und MIV bei 47,5 mg. Auch in NRW habe das Umweltministerium bereits veranlasst, 128 Messstellen zu überprüfen, um so eine Klage abzuwenden und Dieselfahrverbote zu vermeiden.

Anstatt der Verwaltung Ratslosigkeit vorzuwerfen, hätte Herr Bajus, als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke, schon frühzeitig auf das Umrüsten der Dieselbusflotte drängen können, um die von der EU vorgeschriebenen und von der BOB weiterhin kritisch gesehenen Grenzwerte bis 2020 einhalten zu können. Außerdem beginnen die Umrüstungen bei den Stadtwerken gerade erst und andere Busunternehmen, die für die Stadtwerke Osnabrück im Liniennetzverkehr fahren, seien an einer Umrüstung aus Kostengründen eher weniger interessiert. 

Stattdessen drohe dem Schlosswall und dem Neumarkt (unabhängig vom Ausgang des Klageverfahrens gegen die Neumarktsperrung) wegen der Nichteinhaltung der Grenzwerte ein Streckenfahrverbot. Welche negativen Auswirkungen diese haben, zeige das Beispiel der Stadt Hamburg: Umleitungsverkehr in den Nebenstraßen und einer Erhöhung der Stickoxide an anderer Stelle.

Dr. Grüner bemängelt, dass es die Bundesregierung bislang immer noch nicht geschafft habe, die Autohersteller als Verursacher der Stickoxiddebatte in die Pflicht zu nehmen. Stattdessen müssen die Kommunen auf gerichtliche Anordnungen hin Lösungen finden. Eine blaue Plakette, wofür ebenfalls noch eine Entscheidung der Bundesregierung ausstehe, werde von der BOB-Ratsfraktion auch weiterhin abgelehnt, weil diese nicht kontrollierbar sei und die Eigentümer von Diesel-PKW´s nicht für Fehler der Autokonzerne bestraft werden dürfen. Gleiches so Dr. Grüner, durfte man von Herrn Bajus zur Kommunalwahl hören – ob Herr Bajus sich jetzt an seine Wahlversprechen erinnert ?

BOB im Juni 2018

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