Multiresistente Keime im Osnabrücker Abwasser – Wir fragen die Verwaltung

Der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat im Sommer 2018 eigene Messungen zum Vorkommen von antibiotikaresistenten Erregern und Antibiotika-Rückständen in heimischen Kläranlagen und Oberflächengewässern angestellt. In dem 170-seitigen Abschlussbericht ergab sich für Osnabrück ein unerfreuliches Ergebnis: An keiner anderen Messstelle in Niedersachsen wurden so viele hartnäckige Bakterien und Antibiotika-Rückstände nachgewiesen wie in der Kanalisation unterhalb eines örtlichen Krankenhauses. 

Osnabrücker Krankenhaus Abwasser voller multiresistenter Keime

NDR Bericht Antibiotika resistente Keime in der Hase in Osnabrück

Unsere Kläranlagen sind nicht in der Lage, diese multiresistenten Keime zu eliminieren, so dass diese dann in Flüsse gelangen können und dort eine mögliche Gefahr v.a. für Kinder, Ältere und Immungeschwächte darstellen können. Ebenso können diese Keime sich in der Umwelt vermehren und ihre Resistenzgene auf andere Mikroorganismen übertragen.

Wir fragen somit die Verwaltung:

Sind Probenentnahmen auch in der Kanalisation andere Krankenhäuser (in privater oder kommunaler Trägerschaft) geplant oder aus der Sicht der Verwaltung praktikabel ?

Eine Eliminierung der Keime über ultrafeine Membranen in Kombination mit Ozon oder UV Bestrahlung (siehe Verbundprojekt HyReKA des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gefördert durch das Bundesforschungsminsterium) soll nach Berechnungen der Stadtwerke Ulm bei ca. 20 € pro Einwohner pro Jahr liegen – hält die Verwaltung für Osnabrück diese Kostennutzenrelation für Osnabrück übertragbar und ebenfalls für umsetzbar ?

Multiresistente Keime aus Abwasser filtern

Sollten die Kosten den Nutzen übersteigen – wäre eine “hotspot” Lösung, dass heißt eine Reinigung in der Kanalisation des Verursachers bzw. zu dessen Lasten, denkbar ?

Sachverhalt:

Die BOB-Fraktion im Rat der Stadt Osnabrück hat mit Vorlage (VO/2019/3857) die Verwaltung um Auskunft gebeten.

 

Die Stadtwerke Osnabrück AG nimmt wie folgt Stellung:

 

Frage 1

Sind Probeentnahmen auch in der Kanalisation anderer Krankenhäuser (in privater oder kommunaler Trägerschaft) geplant oder aus Sicht der Verwaltung praktikabel?

Das Umweltministerium in Hannover hatte die Probeentnahme als Reaktion auf eine NDR Recherche „Auf der Spur der Superkeime“ in Auftrag gegeben. Es wurden 80 Proben in ganz Niedersachsen genommen, darunter auch die des Klinikums. Weitere Untersuchungen von Abwasserproben aus Krankenhäusern sind möglich, werden aber wahrscheinlich keine anderen Ergebnisse liefern. Als Gefahrenquellen für die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen sind Abwässer aus Kläranlagen, Tiermast- und Schlachtbetrieben sowie Krankenhäusern identifiziert.

 

Frage 2

Eine Eliminierung der Keime über ultrafeine Membranen in Kombination mit Ozon oder UV Bestrahlung (siehe Verbundprojekt HyReKA des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gefördert durch das Bundesforschungsministerium) soll nach Berechnungen der Stadtwerke Ulm bei ca. 20 € pro Einwohner pro Jahr liegen.

Hält die Verwaltung für Osnabrück diese Kostennutzenrelation für Osnabrück übertragbar und ebenfalls für umsetzbar?

Eine allgemeine Übertragbarkeit der erforderlichen Technik (der Kläranlage Ulm) zur Eliminierung von Antibiotika-resistenten Pathogenen ist nicht gegeben, da es aktuell keine Behandlungsverfahren gibt, die eine hundertprozentige Effektivität bei der Entfernung garantieren können. Hier sind eine Evaluation der Antibiotikaresistenzemission, weitere Forschungstätigkeit, Errichtung von Pilotanlagen usw. erforderlich, um Aussagen über eine Anlage für Osnabrück machen zu können. Des Weiteren sind rechtliche Fragestellungen zu klären.   

 

Frage 3

Sollten die Kosten den Nutzen übersteigen: Wäre eine „hotspot“ Lösung, d.h. eine Reinigung in der Kanalisation des Verursachers bzw. zu dessen Lasten denkbar?

Ein Ansatz an der Quelle ist immer zielführend, d.h.

–          Aufklärung und Förderung des umsichtigen Umgangs mit Antibiotika

–          Ausweitung der Umweltüberwachung

–          Schließen von Wissenslücken

Eine „hotspot“-Lösung, d.h. eine dezentrale Vorbehandlung ist denkbar, wenn die erforderliche Anlagenkonfiguration bekannt ist. Sie kann auf freiwilliger Basis erfolgen, sonst muss der rechtliche Rahmen geschaffen werden.

gez. Hänsler