BOB Wählervereinigung sieht Radentscheid Osnabrück kritisch: ‘Pauschale Übernahme einer Berliner Kampagne ohne Bezug zu Osnabrück!’
BOB Wählervereinigung sieht Radentscheid Osnabrück kritisch: ‘Rechtlich nicht zulässig und pauschale Übernahme einer Berliner Kampagne ohne Bezug zu Osnabrück!’ – Kritik an Verhalten von OB Pötter
Der Radentscheid Osnabrück hat ca. 10.000 Unterschriften gesammelt, um ein sogenanntes Bürgerbegehren auf den politischen Weg zu bringen. Die Initiative ist von neun Personen initiiert worden, die unter anderem sichere Radwege an Hauptstraßen, mehr Fahrradstellplätze und eine Mobilitätswende fordern. Ähnliche Bürgerbegehren gibt es mittlerweile in mehr als 50 deutschen Städten. Sie lehnen sich in Form und Ausführung eng an Vorgaben des Berliner Vereins ‘Changing-cities`, der auch in Osnabrück im Hintergrund als Drahtzieher und verantwortliche Organisation auftritt. In der öffentlichen Wahrnehmung tritt ‘Changing Cities e.V.’ allerdings gar nicht in Erscheinung. Die eigentliche Arbeit vor Ort wird fahrradaffinen Bürgern überlassen, die Unterschriftensammelstellen und Unterstützer akquirieren. In Osnabrück hat sich erst kürzlich das Jugendparlament zum Radentscheid bekannt. Unterzeichner des Bürgerbegehres müssen mindestens 16 Jahre alt sein und länger als Monate Jahre in Osnabrück leben. ‘Changing Cities e.V.’ fordert in seiner Selbstdarstellung unter anderem eine “feministische-Mobilitätswende”, organisiert “Mahnwachen gegen “motorisierte Gewalt” und lehnt letztendlich absolut jede Art von motorisierter Fortbewegung ab.
Der Bund Osnabrücker Bürger (BOB) sieht diese Form der politischen Einflussnahme kritisch. BOB-Sprecher Wolfgang Niemeyer weist auf mehrere entscheidende Faktoren bei der Bewertung des Bürgerbegehrens hin, die in der öffentlichen Diskussion zu wenig Beachtung finden: ‘In allen Städten, in denen bisher über das Bürgerbegehren entschieden wurde, hat die rechtliche Prüfung ergeben, daß ein solcher Entscheid als unzulässig anzusehen ist. Denn die Forderungen betreffen überwiegend Maßnahmen, über die eine Stadt nicht alleine entscheiden kann. Hinzu kommen unzureichende Vorschläge zur Finanzierung. Das gilt auch und in besonderer Weise für den Radentscheid Osnabrück. Hier wird viel gefordert, aber wenig konkretes dargelegt und begründet. Vom Geld ist überhaupt nicht die Rede. Bei der finanziellen und inhaltlichen Dimension hätte unsere Stadt keinerlei Auslegungsspielraum, um auch nur einige der geforderten Punkte zu erfüllen!’
BOB-Vorsitzender Dr. Steffen Grüner bemängelt beim Radentscheid Osnabrück auch den fehlenden Bezug zu den Gegebenheiten vor Ort: ‘Wir haben in Osnabrück täglich 70.000 bis 90.000 Pendler aus den Umlandgemeinden zu Gast. Auf diese spezielle Situation wird in dem Bürgerbegehren gar nicht eingegangen. Eine pauschale Kampagne aus Berlin kann also nicht die Lösung für die Osnabrücker Verkehrsprobleme sein. Vor allem wenn die Stadt keine alleinige Zuständigkeit und damit auch kein alleiniges Entscheidungsrecht besitzt. Von einer nachvollziehbaren Kostenschätzung und Vorschlägen zur Finanzierung der Maßnahmen ganz zu schweigen. Der Radentscheid Osnabrück sollte deshalb in Erwägung ziehen, seine wenig erfolgversprechende Kampagne einzustellen. Das spart Kosten und schont wertvolle Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten! Keiner kann etwas gegen sinnvolle und sichere Radwege haben, aber die Beispiele der überteuerten protected bike lane, der Farradzählmaschinen und der teuren “Fahrradautobahn” nach Belm ohne echte Bedarfanalyse haben gerade in Osnabrück gezeigt, wohin solche Begehren führen können. Das Geld für solche Leuchtturmprojekte hätte besser investiert werden können, und zwar direkt in die Sicherheit auf Radwegen. Das käme allen Verkehrsteilnehmern zugute: “Die Verwaltung veranschlagt hier ca. 108 Millionen Euro, um diesen Radentscheid umzusetzen.”.
Grüner kritisiert im Zusammenhang mit dem Ratentscheid Osnabrück auch das Verhalten von Oberbürgermeisterin Katharina Potter: ‘Von der Neutralitätspflicht als Oberbürgermeisterin einmal abgesehen – als gelernte Juristin hätte Frau Pötter von vornherein die juristische Fragwürdigkeit dieses Begehrens erkennen müssen. Stattdessen hat sie deutlich ihre Sympathie und Unterstützung zum Ausdruck gebracht. Eine Oberbürgermeisterin sollte die Interessen aller Bürger vertreten und nicht einseitig eine Interessensgruppe mit fragwürdigen Organisatoren aus Berlin unterstützen’, so Grüner abschließend.